Buchungsbedingungen

Was Sie beim Buchen eines Ferienhauses oder einer -wohnung beachten sollten
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Vermietung von Ferienhäusern und -wohnungen gemäß Übereinkunft vom 1990 zwischen "Föreningen Sverige Turism" und "Konsumentverket". Besondere Bedingungen seitens des Vermieters sind kursiv (schräg) gedruckt.

Verpflichtungen des Vermieters:

  • Schriftliche Bestätigung Ihrer Buchung.
  • Rechtzeitiger Versand der Mietunterlagen (jedoch nicht unbedingt früher als 30 Tage vor Mietbeginn) mit An gaben über Ort und Zeitpunkt der Schlüsselübergabe.
  • Ferienhaus bzw. -wohnung müssen mit der Beschreibung übereinstimmen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Angaben, die Sie direkt vom Eigentümer oder seiner Kontaktperson ohne unsere Kenntnis erhalten haben und von denen wir nichts hätten wissen können. (Derartige Angaben sollten Sie sich in schriftlicher Form geben lassen.)
  • Information über alle wesentlichen Änderungen, die mit Ihrer Buchung in Zusammenhang stehen.
    Das Objekt steht Ihnen am ersten Miettag ab 15 Uhr bis zum letzten Miettag um 11 Uhr zur Verfügung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  • Eventuelle Druckfehlerin den Webseitenbehalten wir uns vor.

Wann wird meine Buchung verbindlich?
Der Mietvertrag gilt für Sie als Mieter und für uns als Vermieter als verbindlich, sobald wir Ihre Buchung schriftlich bestätigt haben und Sie daraufhin die Anmeldegebühr (oder die gesamte Miete) gezahlt haben, spätestens jedoch 10 Tage nach Buchung. Erfolgt die Buchung 21 Tage oder weniger vor Ankunft, ist die Buchung umgehend verbindlich.

Wann muss ich was zahlen?
Wenn Sie früher als 40 Tage im Voraus gebucht haben, beträgt die Anzahlung EUR 86,-, jedoch maximal 20 % der Miete - sowie die Buchungsgebühr EUR 14,-. Eine Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung unserer Bestätigung zu entrichten. Sie wird von der Miete abgezogen. Die restliche Miete ist spätestens 40 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag zu zahlen. Wenn Sie später als 40 Tage vor Reisebeginn buchen, ist die gesamte Miete innerhalb von 10 Tagen ab Buchung zu zahlen. Wenn Sie 21 Tage oder weniger vor Ankunft buchen, muss die Zahlung umgehend erfolgen. Beträgt Ihre Mietdauer mehr als 30 Tage, sind die folgenden 30-Tage-Zeiträume nicht früher als am letzten Banktag vor jedem neuen 30-Tage-Zeitraum zu zahlen.

Was geschieht bei verspäteter Zahlung?
Geht Ihre Anzahlung nicht rechtzeitig bei uns ein, haben wir das Recht, Ihre Buchung zu annullieren. Sollten Sie es versäumen, die Restmiete zu zahlen, so gilt das als Rücktritt Ihrerseits, und es gelten die Rücktrittsbestimmungen.

Was geschieht bei Rücktritt
Sie können Ihre Buchung schriftlich oder mündlich bei uns oder demjenigen, der Ihre Buchung entgegengenommen hat, kündigen. Die Kündigung gilt nicht, wenn sie jemand anderem zugeht oder wenn sie an die Adresse des Mietobjektes gerichtet wird. Wir sind dazu verpflichtet, Ihre Kündigung schriftlich zu bestätigen. Wenn Sie früher als 40 Tage vor Mietbeginn zurücktreten, zahlen Sie eine Rücktrittsgebühr von max. EUR 86,- sowie eine Verwaltungsgebühr von EUR 14,-. Wenn Sie später als 40 Tage vor Mietbeginn zurücktreten, müssen Sie 90 % der Miete zahlen. Wenn Sie bereits mehr gezahlt haben als Sie in einem solchen Falle hätten bezahlen müssen, erhalten Sie unverzüglich die Differenz erstattet. Wenn es uns gelingt, das Ferienhaus/die Wohnung anderweitig zu vermieten, zahlen wir Ihnen den Betrag, den der neue Mieter entrichtet, abzüglich der Anmeldegebühr oder einer entsprechenden Gebühr und eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von EUR 14,- zurück.

Im Krankheits- oder Unglücksfall
Sie können sich vor Rücktrittskosten schützen, indem Sie eine Rücktrittsversicherung abschließen. Diese kostet EUR 43,- pro Mietobjekt. Sie beinhaltet, dass Sie gemäß den unten aufgeführten Bedingungen bis zum Tag vor der vereinbarten Ankunft stornieren können. Die Stornierungsgebühr beträgt EUR 36,- pro Mietobjekt, hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr von EUR 14,-. Dies macht insgesamt EUR 93,- . Die Rücktrittsversicherung wird zusammen mit der Anzahlung zur Zahlung fällig. Der Betrag für die Rücktrittsversicherung wird bei der Stornierung nicht erstattet.

Die Rücktrittsversicherung tritt in folgenden Fällen ein, die jedoch zum Zeitpunkt der Buchung nicht bekannt sein dürfen:

  • Todesfall, Krankheit oder Unfall ernsterer Natur des Mieters, dessen Ehepartners/Ehepartnerin, Lebensgefährten/Lebensgefährtin, Familie oder Mitreisenden.
  • Einberufung zum Militär- oder Zivildienst.
  • Eintreten anderer ernster Vorfälle, die sich Ihrer Kontrolle entziehen, die Sie zum Zeitpunkt der Buchung nicht voraussehen konnten und die dazu führen, dass es nicht angemessen ist, an Ihrer Buchung festzuhalten, z.B. größere Brandschäden oder Überschwemmung Ihrer Wohnung.

Sie müssen Ihre Verhinderung jedoch durch Attest eines Arztes, einer Behörde oder einer Versicherungsgesellschaft belegen können. Das Attest muss uns so schnell wie möglich zugehen, spätestens jedoch eine Woche nach dem Rücktrittstag. Der Betrag für die Rücktrittsversicherung wird bei der Stornierung nicht erstattet.

Rechte des Mieters
Sollte das Mietobjekt nicht im vereinbarten Zustand bzw. nicht rechtzeitig frei sein und sollte es uns nicht gelingen, Ihnen ein vergleichbares Mietobjekt anzubieten, so haben Sie das Recht, den Mietvertrag zu kündigen. Wir sind in diesem Fall verpflichtet, den Gesamtbetrag, den Sie bereits an uns entrichtet haben, zurückzuzahlen, jedoch abzüglich eines Betrags für den eventuellen Nutzen, den Sie bereits vom Mietobjekt hatten. Alternativ zur Kündigung können Sie Mietminderung geltend machen. Mängel, die bei Mietbeginn vorliegen, sollten dem Vermieter oder dem verantwortlichen Veranstalter gegenüber so schnell wie möglich ausgesprochen werden, spätestens jedoch 3 Tage nach Mietbeginn. Mängel, die während Ihres Aufenthalts auftreten, melden Sie bitte umgehend dem Vermieter, so dass er die Möglichkeit hat, diese zu beheben. Sie haben das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen; diesen müssen wir akzeptieren, sofern nicht besondere Gründe unsererseits dagegensprechen. Sie müssen uns in diesem Fall vor dem Anreisetag benachrichtigen. Wir erheben eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 36,-.

Pflichten des Mieters
Sie müssen das Mietobjekt pfleglich behandeln und sich an die Hausordnung, Anweisungen und übrige Bestimmungen halten. Sie haften selbst für alle Schäden, die im und am Haus und dem Inventar durch Ihre Fahrlässigkeit oder der einer Ihrer Mitreisenden entstehen. Das Mietobjekt darf nicht zu anderen Zwecken genutzt werden als den in der Buchung festgelegten (üblicherweise Freizeitzwecke). Sie dürfen nur jene Anzahl Personen im Mietobjekt oder auf dessen Grundstück übernachten lassen, die Sie in der Buchung angegeben haben. Übrigen Personen kann der Zutritt verweigert werden. Das Mietobjekt ist vor Abreise gründlich zu reinigen, andernfalls veranlassen wir die Reinigung auf Ihre Kosten.

Krieg, Naturkatastrophe, Streik u. dgl.
Mieter und Vermieter haben das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn das Mietobjekt aufgrund von Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, Streiks, längeren Unterbrechungen der Wasser- oder Stromversorgung, Feuer oder anderen vergleichbaren größeren Ereignissen nicht bewohnbar ist, die weder vom Mieter noch vom Vermieter voraussehbar oder beeinflussbar sind. Wir sind in diesem Fall verpflichtet, Ihnen so schnell wie möglich jenen Betrag zurückzuzahlen, den Sie bereits an uns entrichtet haben, abzüglich eines Betrages für einen eventuellen Nutzen, den Sie bereits vom Mietobjekt hatten.

Was geschieht, wenn wir uns nicht einigen können?
Beschwerden richten Sie bitte direkt an uns. Sollten wir uns nicht einig werden können, so wenden Sie sich bitte an "Allmänna Reklamationsnämnden". Diese Einrichtung besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden und Vertretern von Reiseveranstaltern und Verbrauchern. Die Verbraucherzentrale in Ihrem Heimatort hilft Ihnen ebenfalls weiter. Im Falle von Streitigkeiten ist der schwedische Originaltext dieser Vertragsbedingungen maßgeblich. Wir übernehmen keine Garantie für Druckfehler oder eventuelle Änderungen der Mehrwertsteuer.

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